Viele Dienstleistungen, die zur Unterstützung von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen notwendig sind, aber nicht direkt mit den Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern in Zusammenhang stehen, werden bei uns von unserer Tochtergesellschaft, der FDK Zentrale Dienste GmbH, erbracht.
Die FDK Zentrale Dienste GmbH ist insbesondere für die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH, aber auch für andere AGAPLESION Einrichtungen sowie nicht organschaftlich verbundene Dritte tätig. Unsere Leistungen können dabei je nach Angebot deutschlandweit auch von Fremdfirmen innerhalb des Sozialwesens in Anspruch genommen werden.
Wir unterstützen unsere Einrichtungen sowie Fremdfirmen in vielen Bereichen umfassend und fachlich kompetent mit folgenden Dienstleistungen:
Gerne können Sie unsere Leistungen individuell für Ihr Unternehmen anfragen!
Medizinprodukte (Siebe, Sets, Einzelinstrumente) werden bei uns gereinigt, desinfiziert und sterilisiert, auf Funktionstüchtigkeit und Schäden überprüft und anschließend wieder systematisch zugeordnet verpackt. Auch Plasmasterilisationen werden für viele langjährige Kunden durchgeführt.
Die AEMP ist zertifiziert nach EN ISO 13485 (nach neuer Norm wird in 2019 zertifiziert) unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.
In der AEMP werden im Jahr über 35.000 Sterilguteinheiten (StE) aufbereitet. Hinzu kommt noch die Aufbereitung von ca. 10.000 Endoskopen pro Jahr.
Elena Görbing
Leitung
Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte
T (069) 95 33 - 90 58
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, die Einrichtung beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten.
Dies geschieht insbesondere bei
Weitere Tätigkeiten sind die
Die Arbeitsstätten werden in regelmäßigen Abständen in Hinblick auf Mängel begangen. Ursachen von Arbeitsunfällen werden untersucht. Mitarbeiter werden bezüglich der Arbeitssicherheit unterwiesen und geschult.
Die Fachkräfte für Brandschutz unterstützen die Einrichtungen in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden (Erstmaßnahmen) und organisatorischen Brandschutzes. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der Bauordnungen der Länder, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Industriebaurichtlinie und der vfdb-Richtlinie 12-09/01 (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.). Die Ausgestaltung des Aufgabenkatalogs orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten des Unternehmens, der Gefährdungsbeurteilungen und ggf. den behördlichen Auflagen. Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der Einrichtung festgelegt.
Zu den Aufgaben zählen: